Erforschung der Arbeitsbeziehungen
Im Rahmen der
Personalforschung betrifft eine Teilaufgabe die Erforschung der für den Betrieb relevanten Arbeitsbeziehungen. Die Aufgabe ist die Erkundung der Absichten der Beteiligten, der Inhalte von Verträgen sowie der Auswirkungen für personalwirtschaftliche Entscheidungen und den Gesamtbetrieb. Es sind v. a. vier Objekte der Arbeitsbeziehungen, die erhoben werden können: Gesetzgebung und Arbeitsgerichtsbarkeit, Tarifvertragspartner und der Inhalte von Tarifverträgen, Betriebliche Mitbestimmung und ihre Organe (u. a. Betriebsrat), Unternehmerische Mitbestimmung. Instrumente sind v. a. Dokumentenanalysen, Sekundäranalysen und Gespräche. Die Informationen sind Basis v. a. für die Gestaltung von Arbeitsverträgen Arbeitsvertrag), Entgeltsystemen, Arbeitszeitsystemen (Arbeitszeitmanagement) und Sozialleistungen, personelle Einzelmaßnahmen, die Personalplanung sowie das Verhalten zum Betriebsrat. Insbesondere der Betriebsrat als Objekt der Erkundung ist vielfach - offiziell - ein Tabuobjekt. Dennoch sind begründete Kenntnisse über dessen Handlungsweisen im Interesse des Arbeitgebers. Dies betrifft auch die mitbestimmungspflichtigen Aufgaben in anderen Teilbereichen der Personalforschung. Der Betriebsrat selbst kann im übrigen Interessent der Ergebnisse der Erforschung der Arbeitsbeziehungen sein.
Lit.: Becker, F. G. 2001


