Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Betriebswirtschaftslehre

 
Hintergrundbild
Hintergrundbild
Uni von A-Z
Erforschung der ArbeitsbeziehungenErforschung der Arbeitsbeziehungen
Startseite  > Bereiche  >  BWL  >  BWL Personal, Organisation und Unternehmungsführung  >  Lehre  >  Lexikon PM
  
Universitätssuche
Mai
Mo Di Mi Do Fr Sa So
18 30 1 2 3 4 5 6
19 7 8 9 10 11 12 13
20 14 15 16 17 18 19 20
21 21 22 23 24 25 26 27
22 28 29 30 31 1 2 3

weitere Termine

Donnerstag 10. Mai 2012
Kategorie: Innovations- und Technologiemanagement
"Meet an Entrepreneur" am 22.05.2012
Montag 07. Mai 2012
Kategorie: PC-Verwaltung
Wiwiadmins: Neue Kernzeiten im SoSe 12
Mittwoch 02. Mai 2012
Kategorie: wiss. Studienberatung
Verstärkung für ROCK YOUR LIFE! Bielefeld e.V. gesucht
Donnerstag 19. April 2012
Kategorie: Fakultätsmeldungen
Stellenausschreibungen
Donnerstag 12. April 2012
Kategorie: Marketing
Online-Befragungssoftware „Unipark“

Erforschung der Arbeitsbeziehungen

Im Rahmen der Öffnet internen Link im aktuellen FensterPersonalforschung betrifft eine Teilaufgabe die Erforschung der für den Betrieb relevanten Arbeitsbeziehungen. Die Aufgabe ist die Erkundung der Absichten der Beteiligten, der Inhalte von Verträgen sowie der Auswirkungen für personalwirtschaftliche Entscheidungen und den Gesamtbetrieb. Es sind v. a. vier Objekte der Arbeitsbeziehungen, die erhoben werden können: Gesetzgebung und Arbeitsgerichtsbarkeit, Tarifvertragspartner und der Inhalte von Tarifverträgen, Betriebliche Mitbestimmung und ihre Organe (u. a. Betriebsrat), Unternehmerische Mitbestimmung. Instrumente sind v. a. Dokumentenanalysen, Sekundäranalysen und Gespräche. Die Informationen sind Basis v. a. für die Gestaltung von Arbeitsverträgen Arbeitsvertrag), Entgeltsystemen, Arbeitszeitsystemen (Arbeitszeitmanagement) und Sozialleistungen, personelle Einzelmaßnahmen, die Personalplanung sowie das Verhalten zum Betriebsrat. Insbesondere der Betriebsrat als Objekt der Erkundung ist vielfach - offiziell - ein Tabuobjekt. Dennoch sind begründete Kenntnisse über dessen Handlungsweisen im Interesse des Arbeitgebers. Dies betrifft auch die mitbestimmungspflichtigen Aufgaben in anderen Teilbereichen der Personalforschung. Der Betriebsrat selbst kann im übrigen Interessent der Ergebnisse der Erforschung der Arbeitsbeziehungen sein.

Lit.: Becker, F. G. 2001