Personalabteilung
(„human resource department“)
Bei der Personalabteilung handelt es sich um die formale, für die Erfüllung der Personalaufgaben zuständige Organisationseinheit (
Personalorganisation) eines Betriebes. Sie unterstützt die einzelnen
Personalverantwortlichen außerhalb der Abteilung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer einzelnen Aufgaben der
Mitarbeiterführung. Zusätzlich wirkt sie an der strategischen Ausrichtung der betrieblichen Personalarbeit mit. Insgesamt hat sie eine Servicefunktion für die Mitarbeiter wie für die einzelnen Vorgesetzten. Oft synonym wird das Stichwort „Personalverwaltung“ verwendet, wenngleich hiermit oft nur verwalterische Tätigkeiten verstanden werden.
Lit.: Potthoff 1992, Scherm 1992, Fleer 2001


