Personalverantwortliche
Als betriebliche Personalverantwortliche gelten die gesamte Leitungsspitze eines Betriebes (Geschäftsführung, Vorstand), insbes. der Personalvorstand ( Arbeitsdirektor), der Leiter der Personalabteilung, die Mitarbeiter der Personalabteilung, alle direkten Vorgesetzten, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte, der Sicherheitsbeauftragte sowie auch der Betriebsrat. Verantwortung tragen in Teilbereichen aber auch externe Stellen, wie bspw. Berufsgenossenschaften, Kammern (Industrie- und Handwerkskammer), Tarifpartner und Gesetzgeber. Personalarbeit ist nicht allein eine Angelegenheit der Personalabteilung. Dies wird auch durch die Reintegration vormals formal ausgegliederter einzelner Personalfunktionen in die Linie deutlich, die auch unter dem Stichwort „Professionalisierung der Personalarbeit“ diskutiert wird. Gerade die direkten Linienvorgesetzten haben - in einem modernen Verständnis - die unmittelbare Personalverantwortung zu tragen.
Lit.: Wächter 1987, 1992a , Wächter/Metz 1995


