Personalwirtschaft(slehre)
(„human resource/personnel management“)
s. auch
Personalmanagement ,
Human Resource Management,
Personalökonomie
Mit der Verwendung der Begriffe „Personalwirtschaft“ bzw. „Personalwirtschaftslehre“ wird versucht, stärker den ökonomischen Charakter der betrieblichen Personalarbeit in Praxis und Wissenschaft zum Ausdruck zu bringen. Die Begriffsverwendung impliziert zum einen, dass das „Personal“ bzw. die Belegschaft wie jeder andere betriebliche Bereich dem ökonomischen Kalkül unterworfen ist und insofern die mit ihm verbundenen Investitionen sich wirtschaftlich auszahlen müssen. Zum anderen wird durch die Termini allein eine deutlichere Verbindung zur Betriebswirtschaftslehre dokumentiert; dies zeigt auch die sprachliche Verwandtschaft bspw. zur Absatz- und Finanzwirtschaft. Die „Personalwirtschaft“ wird in diesem Verständnis v. a. als ein mit anderen Ressourcen (Finanzen, Anlagen) vergleichbares Objekt angesehen, wodurch bei manchen Autoren der Glaube an die rationale Entscheidbarkeit aller damit verbundenen Probleme groß ist. Dabei verbleibt oft wenig Platz für eine verhaltenswissenschaftliche Orientierung. Wenn verhaltenswissenschaftliche Aussagen herangezogen werden, so wird zum einen ein sehr hoher („naturwissenschaftlicher“) Anspruch an die wissenschaftliche Güte dieser Aussagen gestellt sowie zum anderen ein rein instrumenteller Anspruch vertreten. Ein solches Verständnis der Personalwirtschaft(-slehre) trägt zu einer starken Inbeziehungsetzung ökonomischer und personeller Tatbestände bei und ist insofern fruchtbar zur Weiterentwicklung und Akzeptanz des Faches. Paradigmatisch unterscheidet sie sich von der
Personalökonomie.
Lit.: Wächter 1992, Ridder 1999, Drumm 2000, Schanz, G. 2000


