Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Betriebswirtschaftslehre

 
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Qualifikation

(„qualification“)

Unter Qualifikation ist ein individuelles Arbeitsvermögen zu verstehen, welches einem Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt die Auseinandersetzung mit einer Arbeitsaufgabe ermöglicht und von dem er gewillt ist, es im Betrieb einzusetzen. Die Qualifikationsfacetten lassen sich analytisch bspw. durch die Merkmale Kenntnisse (= Kennen), Fähigkeiten und Eigenschaften (= Können), Motive und Motivation sowie Einstellungen (= Wollen), die zusammen in Verhalten münden, ausdrücken. Qualifikation i. e. S. (Kennen und Können) und Motivation (Wollen) bedingen sich teilweise. Neben dem realisierten Arbeitsvermögen (gegebene Leistungsvoraussetzungen) wird das potenzielle Arbeitsvermögen (realisierbare Leistungsvoraussetzungen) unterschieden (Qualifikationspotenzial). Differenzieren kann man auch in Öffnet internen Link im aktuellen Fensterextrafunktionale Qualifikationen und in arbeitsplatzspezifische (funktionale) Qualifikationen sowie in faktische wie formale Qualifikationen: Unter formalen Qualifikationen werden solche verstanden, die durch ein Zeugnis, ein Testat o. ä. einem Arbeitnehmer zugesprochen wurden. Sie können dabei immer nur einen Ausschnitt aus der tatsächlich vorliegenden Qualifikation der Personen wiedergeben. Die faktische Qualifikation entspricht dem tatsächlich aktuell vorhandenen Kennen, Können und Wollen (Polyvalenzqualifikation). Die Qualifikation ist im Rahmen der Öffnet internen Link im aktuellen FensterQualifikations- und Eignungsforschung zu erheben und von der Eignung zu differenzieren.